RIO Raum Information Oberberg - Service -

Auskunft in Grundstücksangelegenheiten

Hierunter fallen alle Fragen zum Grundstück und seinen Grenzen.

Hierzu gehören auch

  • die Einsichtnahme und Erteilung von Standardprodukten aus dem Liegenschaftskataster Informationssystem (ALKIS)
  • der Verkauf von Karten und Daten
  • die Beantragung von Teilungsvermessungen, Verschmelzungen, Gebäudeeinmessungen, Grenzvermessungen oder Ähnliches.

Beispielausschnitt eines Teilungsvermessungsrisses

Das berechtigte Interesse ist in geeigneter Weise darzulegen. Die vorzulegenden Unterlagen, z. B. Vollmacht, Personalausweis, sind vom Einzelfall abhängig.

Gebühren/Kosten:
Die Kosten richten sich nach der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein Westfalen (VermWertKostO NRW) in der jeweils gültigen Fassung.


Telefonische Auskunft und persönliche Beratung im üblichen Umfang ist gebührenfrei.

Die Kontaktaufnahme kann telefonisch, schriftlich, per Fax und E-Mail erfolgen -

 

 

 

oder kommen Sie nach Terminvereinbarung zu uns.


Amt für Geoinformation und Liegenschaftskataster
des Oberbergischen Kreises
Fritz-Kotz-Straße 17 a
51674 Wiehl

Telefon: 02261 / 88-6200
Fax: 02261 / 88-6262
 
 

 

Ansprechpartner/-innen

Frau Carolin Porsch und
Frau Katrin Göbler
Telefon: 02261 88-6200
E-Mail: amt62.auskunft@obk.de
Zimmer: E-15



Letzte Änderung: 17. August 2023